Der Betreuer hat die Aufgabe, den Betreuten in dem ihm übertragenen Wirkungskreis rechtlich zu vertreten. Rechtliche Betreuung ist keine soziale, pflegerische oder gesundheitliche Betreuung, sie dient auch nicht der Erziehung oder der Durchsetzung gesellschaftlicher Wertmaßstäbe.
Das Betreuungsrecht sieht rechtliche Hilfen für Menschen vor, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Für sie bestellt das zuständige Betreuungsgericht, falls erforderlich, eine Betreuerin oder einen Betreuer als gesetzliche Vertretung in genau festgelegten Bereichen.
Das Rechtsgebiet der Betreuung ist in den §§ 1896 – 1908 k BGB geregelt.
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