Wir sind rechtliche Betreuer in einer Bürogemeinschaft

Betreuungskanzlei

Betreuung als Rechtsfürsorge

Die rechtliche Betreuung ist an die Stelle der früheren Vormundschaft über Volljährige getreten und wird zeitlich und sachlich auf die Aufgabenkreise beschränkt, für die eine rechtliche Betreuung erforderlich ist.

 

Über uns

Der Betreuer hat die Aufgabe, den Betreuten in dem ihm übertragenen Wirkungskreis rechtlich zu vertreten. Rechtliche Betreuung ist keine soziale, pflegerische oder gesundheitliche Betreuung, sie dient auch nicht der Erziehung oder der Durchsetzung gesellschaftlicher Wertmaßstäbe.

Das Betreuungsrecht sieht rechtliche Hilfen für Menschen vor, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Für sie bestellt das zuständige Betreuungsgericht, falls erforderlich, eine Betreuerin oder einen Betreuer als gesetzliche Vertretung in genau festgelegten Bereichen.

 

 

 

Das Rechtsgebiet der Betreuung ist in den §§ 1896 – 1908 k BGB geregelt.

 

 

Mitglied im BVfB e.V. Bundesverband freier Berufsbetreuer

und Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.

 

Büroadresse:

Londoner Str. 2-4

60327 Frankfurt

E-Mail: info@rs-kanzlei-frankfurt.de

Telefax:(069)269 189 43

Mitglieder der Bürogemeinschaft

 

Katarzyna Ergang
Dipl. Soziologin - Mag. Pädagogik

 

Carsten Rappe

Dipl. Wirtschaftsjurist - Testamentsvollstrecker (EBS)

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Rechtliche Betreuer in Bürogemeinschaft